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BVerwG, 11.07.1958 - V CB 67.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V CB 67.58
Danach sind Verfahrensmängel dann wesentlich, "wenn sie die ergangene Entscheidung beeinflußt haben können"; vgl. BVerwGE 1, 281. - BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V CB 67.58
Die Entscheidung vom 13. März 1957 beruht vielmehr ausschließlich auf der Erwägung, daß dem Kleingartenpächter ein Rechtsschutzbedürfnis fehle, sei es die im Verwaltungswege erteilte Genehmigung mit der Klage, sei es die im Verwaltungsrechtswege dem Verpächter zugesprochene Genehmigung mit Rechtsmitteln anzufechten, weder mit dieser Entscheidung noch mit den grundsätzlichen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1957 BVerwGE 4, 317 und 332 steht das Berufungsurteil im Widerspruch. - BVerwG, 14.02.1956 - V C 150.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.07.1958 - V CB 67.58
Eine Zulassung wegen Divergenz wäre nach dieser Bestimmung nur dann zulässig und erforderlich, wenn das Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. März 1957 - BVerwG V C 150.55/BVerwG V C 66.56 - in rechtserheblicher Hinsicht abwiche.